Rechtsprechung
BGH, 25.02.1954 - III ZR 222/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verlust des Anspruchs einer Beamtenwitwe auf Witwengeld - Anwendung des § 101 Abs. 1 DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer) bei mangelndem Willen zur Begründung einer ehelichen Gemeinschaft bei Eheschließung - Rechtliche Einordnung von "Versorgungsehen" zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 12, 347
- NJW 1954, 838
- DVBl 1954, 443
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" - …
Hat die Ehe mit einem Beamten bis zu dessen Tode weniger als drei Monate gedauert, so ist die - § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG zugrunde liegende - Vermutung, daß es sich um eine "Versorgungsheirat" gehandelt hat, zwar in aller Regel, aber nicht ausnahmslos dann widerlegt, wenn nachweislich für einen der Ehegatten die Absicht, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, nicht maßgebend war (Ergänzung zu BGHZ 12, 347 ff.).Nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung genüge es, wenn die Vermutung der Versorgungsabsicht für einen der beiden Ehegatten widerlegt werde (zu vgl. BGHZ 12, 347 und Hamb. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. September 1959 - Bf. II 38.59 - [DuV 1960 S. 842]; Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 123 RdNr. 11).
Diese Rechtsauffassung hat es auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1954 - III ZR 222/52 - (BGHZ 12, 347 [348 f.]) gestützt, das zu § 101 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - ergangen ist.
Die vom Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 347 ff.) für den Regelfall zutreffend dargelegte Rechtsauffassung gilt jedoch nicht ohne Ausnahmen.
- BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84
Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen …
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon zu § 101 Deutsches Beamtengesetz (DBG) ausgesprochen, daß der Anspruch auf Witwengeld nicht entfalle, wenn die Annahme gerechtfertigt sei, daß mit der Heirat nur "von einem der Ehegatten" der Zweck verfolgt worden sei, der Witwe den Bezug des Witwengeldes zu beschaffen; vielmehr verliere die Beamtenwitwe ihren Anspruch nur, wenn beide Ehegatten allein oder überwiegend mit der Eheschließung den Versorgungszweck verfolgten (BGHZ 12, 347 f). - BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71
Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe" …
Die entscheidungstragende Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs hält sich im Rahmen der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in dieser - vom Verwaltungsgerichtshof allerdings nicht zitierten - Entscheidung über die Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe" (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG) in Fortführung von BGHZ 12, 347 entwickelt hat.Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 12, 347 ist weder geeignet, eine Divergenzrevision zu rechtfertigen (weil § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Abweichung von einer anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt), noch wäre sie geeignet, dem vorliegenden Fall angesichts der durch BVerwGE 25, 221 weiter erfolgten Klärung der Rechtsfragen zur "Versorgungsehe" rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG VI B 33.70 -).